Krefeld. Die Worte von Richter Herbert Luczak am Montag Morgen in Saal 157 des Landgerichtes kamen nicht überraschend: Der Befangenheitsantrag gegen ihn und einen Schöffen war von den Kollegen einer anderen Strafkammer zurückgewiesen worden.
Den Antrag hatten die beiden Dortmunder Verteidiger des Zuhälters G. gestellt nachdem sie erfahren hatten, dass irrtümlich über der Raucher-Ecke neben dem Eingang des Justizgebäudes am Nordwall eine Video-Überwachungskamera mit aktiviertem Mikro installiert worden war.
Nun hegten sie den Verdacht, dass die Wachtmeister in der Kontrollschleuse illegal ihre beim Rauchen entwickelte Prozessstrategie mitgehört haben könnten. Die 2. Große Strafkammer hätte ja von den Justiz-Kontrolleuren über die Inhalte informiert worden sein können. Die WZ hatte die Panne vor knapp zwei Wochen aufgedeckt.
Nach sechs Minuten war die öffentliche Verhandlung gestern wieder ganz intim mit Kammer, Angeklagtem, seinem Verteidiger (der zweite erschien knapp rechtzeitig zum nicht-öffentlichen Teil), Staatsanwältin, psychiatrischem Gutachter und den Vertreter der Nebenklägerrinnen, der Prostituierten, die Zuhälter G. misshandelt und sogar vergewaltigt haben soll.
Für die Frau im Zeugenschutzprogramm war gestern der fünfte Vernehmungstag. Am vierten kam deren Anwalt mit einem langen Gesicht aus dem Sitzungssaal. Die Zeugin soll erklärt haben, dass sie in die Türkei gereist sei, wo G. sie bedroht und vergewaltigt habe. Sinngemäße Erklärung der „Kronzeugin“: Wäre sie nicht in die Türkei geflogen, wäre er zu ihr gekommen, um den ganz harten Sex zu praktizieren. Am Dienstag früh geht’s nicht-öffentlich weiter.




